TI- Telematikinfrastruktur

Alle reden von Telematikinfrastruktur, aber was ist das eigentlich? Hier einige Infos dazu. Bis spätestens Anfang 2027 sind alle Heilmittelerbringer verpflichtet, die sicheren Kommunikationswege der TI zu nutzen, sobald die elektronischen Heilmittelverordnungen (eHeilM-VO) flächendeckend und verbindlich eingeführt werden. Bis dahin haben also alle Heilmittelerbringer Zeit die TI einzuführen und anzuwenden. Der Begriff "Telematik" setzt sich aus den Wörtern "Telekommunikation" und "Informatik" zusammen und beschreibt die Vernetzung verschiedener IT-Systeme im Gesundheitsbereich. Die "Telematikinfrastruktur" ist das digitale Netzwerk, das standardisierte Datenfreigabe und die Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur fungiert als das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland und soll alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander digital vernetzen. Dies ermöglicht die schnelle, zuverlässige und vor allem sichere Übertragung und den Austausch hochsensibler Gesundheitsdaten. Das Hauptziel der Telematikinfrastruktur besteht darin, die Digitalisierung des Gesundheitswesens flächendeckend in ganz Deutschland voranzutreiben. Zukünftig sollen alle relevanten medizinischen Daten eines einzelnen Patienten digital abrufbar sein, um die Effizienz und vor allem die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland zu verbessern. Bereits jetzt sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken miteinander vernetzt, und in Zukunft werden weitere Akteure wie Heilmittelerbringer sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in dieses Netzwerk integriert sein. Die Telematikinfrastruktur ist somit ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur modernen, digitalisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Quelle: Optadata Telematik Infrastruktur kompakt.

Willst Du mehr darüber erfahren? Schau hier. Dort gibt es kostenlos eine PDF Datei zum Download.

Wer übernimmt die Kosten? Diese Umstellung auf TI kostet Geld, was erhalten Praxisinhaber von der GKV für die Ausstattungs- und Betriebskosten? Das UP-unternehmerpraxis (Ausgabe 11/23) hat nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Die Erstattung wird bei monatlich ca. 190 EUR und zusätzlich 7,20 EUR pro Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) liegen. Allerdings müssen die Details offenbar noch verhandelt werden.

Next
Next

Heilmittel Vergütung seit 1.1.2024 um 6,44 Prozent gestiegen! Was bedeutet das für Dich?